Ääääähhhhmmmm????

      Ääääähhhhmmmm????

      Moin!

      Hab mich eben grad ein wenig bzgl. des Waffengesetzes schlauer gemacht und zum Thema WAFFENSCHEIN folgendes gefunden. Was mich so stutzig macht ist PUNKT 1.....:

      --------------------------------------------------

      Waffenschein - Wer kriegt den?
      Der Waffenschein berechtigt zum zugriffsbereiten, auch geladenen, Beisichtragen der darin eingetragenen Schusswaffen im Rahmen der erteilten Auflagen. Dieses heissbegeehrte Dokument wird in Deutschland nur wenigen Auserwählten erteilt:
      1) Personen mit israelischem Pass
      2) Politikern
      3) Richtern & Staatsanwälten
      4) Mitarbeitern von Sicherheitsunternehmen wie Geldboten und Wachleuten
      5) Sonstigen Personen mit ganz besonderer persönlicher Gefahrenlage
      Letzteres steht zwar so im Gesetz aber das ist mehr ironisch gemeint. In der Praxis werden Anträge von Normalsterblichen grundsätzlich abgelehnt. Natürlich kostenpflichtig.

      --------------------------------------------------

      -Wurm
      Kontakt: eMail

      "Den Reichtum eines Menschen misst man an den Dingen, die er entbehren kann, ohne seine gute Laune zu verlieren."
      sag074

      RE: Ääääähhhhmmmm????

      Original von Blinder Wurm
      Moin!

      Hab mich eben grad ein wenig bzgl. des Waffengesetzes schlauer gemacht und zum Thema WAFFENSCHEIN folgendes gefunden. Was mich so stutzig macht ist PUNKT 1.....:

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      Waffenschein - Wer kriegt den?
      Der Waffenschein berechtigt zum zugriffsbereiten, auch geladenen, Beisichtragen der darin eingetragenen Schusswaffen im Rahmen der erteilten Auflagen. Dieses heissbegeehrte Dokument wird in Deutschland nur wenigen Auserwählten erteilt:
      1) Personen mit israelischem Pass
      2) Politikern
      3) Richtern & Staatsanwälten
      4) Mitarbeitern von Sicherheitsunternehmen wie Geldboten und Wachleuten
      5) Sonstigen Personen mit ganz besonderer persönlicher Gefahrenlage
      Letzteres steht zwar so im Gesetz aber das ist mehr ironisch gemeint. In der Praxis werden Anträge von Normalsterblichen grundsätzlich abgelehnt. Natürlich kostenpflichtig.

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      -Wurm


      Wenn ich eine unbedingt Waffen wollte wäre mir die Gesetzlage scheissegal. Sieht man doch an vielein Beispielen. Entweder bedient sich Sohnemann an Vaters heimischer Artillerie oder Abdul geht mal schnell nach Holland rüber und holt sich dort seine Kalaschnikov. Mit dem Waffengesetz verstossen die imho gegen das Recht des freien Bürgers. Mittlerweile kann man eher aufzählen was man noch darf als das was man nicht darf.

      Womit ich auch gleich gegen eine zum Glück noch abgeschmetterte EU Verfassung verstosse.



      ********************* EU SUXX0R *********************

      Ach ja, das geht ja unter freie Meinungsäusserung :P
      He who fights and runs away can run away another day.


      Peng, Du bist raus!

      Original von Blinder Wurm
      Der Tracer ist ja so geil!